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Ihr Weg zur Physiotherapie

1. Der Verordnungsschein

Die Ganzheitliche Physiotherapie John Ludescher in Röthis ist eine Wahlpraxis.
Für eine Physiotherapie benötigen Sie eine Verordnung (Zuweisung). Ihr behandelnder Arzt/Ärztin stellt Ihnen diese aus. Ab dem Ausstellungstag ist die Verordnung einen Monat gültig.
Vor Behandlungsbeginn muss diese Verordnung von der Krankenkasse bewilligt werden. Gern übernehmen wir für Sie diese Abwicklung.


Am Ende der Therapie erhalten Sie von uns eine Honorarnote über die erbrachte Leistung. Nach Einreichung der Honorarnote gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Kosten. Die Rückerstattung der Kosten bewegt sich je nach Krankenkasse zwischen 30 und 60% der Therapiekosten.


Gern können wir Ihnen den genauen Betrag vor Behandlungsbeginn ausrechnen.

2. Aufnahme und Terminvergabe

Unsere Damen in der Rezeption werden für Sie die passenden Termine finden. In der Regel können wir sofort mit der Therapie beginnen und werden  persönlich von unseren Physiotherapeuten/inenn betreut.

3. Die Therapie

Die Behandlung beginnt mit einem Gespräch, der Befundaufnahme. Es erfolgt eine genaue Funktionsuntersuchung, um die Ursachen Ihrer Beschwerden heraus zu finden. Im Anschluss beginnt eine gezielte Therapie, in der verschiedene Behandlungstechniken zum Einsatz kommen.



Kontakt

GESUNDMACHEREI Ludescher John

Bahnhofstraße 6
6830 Rankweil

Telefon +43 5522 60030
Fax +43 5522 60030-3

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Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung

Mo: 07:00-18:00 Uhr
Di: 07:00-18:00 Uhr
Mi: 07:00-18:00 Uhr
Do: 07:00-18:00 Uhr
Fr: 07:00-12:00 Uhr

Mittagspause von 12:00 - 13:00 Uhr