Ihr Weg zur Physiotherapie
1. Der Verordnungsschein
Die Ganzheitliche Physiotherapie John Ludescher in Röthis ist eine Wahlpraxis.
Für eine Physiotherapie benötigen Sie eine Verordnung (Zuweisung). Ihr behandelnder Arzt/Ärztin stellt Ihnen diese aus. Ab dem Ausstellungstag ist die Verordnung einen Monat gültig.
Vor Behandlungsbeginn muss diese Verordnung von der Krankenkasse bewilligt werden. Gern übernehmen wir für Sie diese Abwicklung.
Am Ende der Therapie erhalten Sie von uns eine Honorarnote über die erbrachte Leistung. Nach Einreichung der Honorarnote gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Kosten. Die Rückerstattung der Kosten bewegt sich je nach Krankenkasse zwischen 30 und 60% der Therapiekosten.
Gern können wir Ihnen den genauen Betrag vor Behandlungsbeginn ausrechnen.
2. Aufnahme und Terminvergabe
Unsere Damen in der Rezeption werden für Sie die passenden Termine finden. In der Regel können wir sofort mit der Therapie beginnen und werden persönlich von unseren Physiotherapeuten/inenn betreut.
3. Die Therapie
Die Behandlung beginnt mit einem Gespräch, der Befundaufnahme. Es erfolgt eine genaue Funktionsuntersuchung, um die Ursachen Ihrer Beschwerden heraus zu finden. Im Anschluss beginnt eine gezielte Therapie, in der verschiedene Behandlungstechniken zum Einsatz kommen.